Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Personenversicherung und gehört aus Sicht von Verbraucher- und Versicherungsexperten zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen im Alltag. Sinn und Zweck der BU-Versicherung ist die Absicherung für den Fall, dass der Versicherungsnehmer – aufgrund von Unfall, Krankheit oder Kräfteverlust – seinem Beruf nicht mehr ausüben kann. In Leistungsfall übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer Leibrente. Mit deren Hilfe soll es Betroffenen ermöglicht werden, den drohenden Einkommensausfall abzufangen.
Ursachen der Berufsunfähigkeit
Für viele Erwerbstätige ist das Risiko der Berufsunfähigkeit leider nach wie vor in erster Linie mit Unfällen verbunden. Allerdings sieht die Realität anders aus. Krankheiten, wie Krebs, Infarkte, Schlaganfälle oder psychische Erkrankungen treten wesentlich häufiger als Ursache der Berufsunfähigkeit in Erscheinung. Daher ist der Abschluss einer Unfallversicherung als Vorsorgemaßnahme bei Weitem nicht ausreichend – es entsteht eine Versicherungslücke.
Letztere lässt sich nur durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schließen, da diese alle möglichen Auslöser der Berufsunfähigkeit abdeckt. Die private Vorsorge gewinnt aber noch aus einem anderen Blickwinkel an Bedeutung. Aufgrund von Reformen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die staatliche Unterstützung im Fall der Berufsunfähigkeit inzwischen für das Gros der Erwerbstätigen auf die Erwerbsminderungsrente beschränkt. Letztere deckt nur einen Bruchteil des früheren Einkommens.
Wissenswertes zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die BU-Versicherung genießt in der Vorsorge und Zukunftsplanung aus mehreren Gründen einen erheblichen Stellenwert. Neben den bereits genannten Punkten muss sich jeder Erwerbstätige verdeutlichen, dass rein statistisch jeder Vierte – also 25 Prozent – von der Berufsunfähigkeit getroffen wird. Schon allein diese Tatsache macht die Bedeutung der BUV klar.
Allerdings ist BU-Versicherung nicht gleich BU-Versicherung. Die Tarife einzelner Anbieter können sich erheblich unterscheiden. Dies beginnt schon beim Eintritt des Leistungsfalls. Idealerweise sollte die BUV bereits bei teilweiser Berufsunfähigkeit greifen. Ein weiterer Punkt betrifft in diesem Zusammenhang die abstrakte Verweisung. Letztere erlaubt dem Versicherer, das Ergreifen eines anderen Berufs zu verlangen, was Experten als nachteilig für den Versicherten ansehen. Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung wird daher hier immer darauf hingewiesen, Verträge mit dieser Klausel zu meiden.
Um im Ernstfall tatsächlich der gestellten Aufgabe gerecht werden zu können, muss die BU-Rente ausreichend hoch bemessen sein. Daher hat sich die Berufsunfähigkeitsversicherung in ihrer Leistung am tatsächlichen Bedarf zu orientieren und muss alle wichtigen Ausgaben abdecken können. Ein Punkt, der häufige Fragen aufwirft. Wichtig: Die BU-Versicherung zahlt die Leistung nur maximal bis zum Erreichen des Rentenalters aus.




